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Die Marke, mit der ein Produkt beworben werden kann, ist das wichtigste nicht-technische Schutzrecht. Ihre Bedeutung hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen, da sie für den Markeninhaber einen beträchtlichen Wert darstellen kann.

In Deutschland entsteht der Markenschutz durch Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register. Neben dieser Registermarke gibt es noch eine andere Möglichkeit, Markenschutz zu erlangen. Diese sogenannte Benutzungsmarke entsteht durch eine intensive markenmäßige Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr, wodurch das Zeichen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise Verkehrsgeltung erwirbt. Die Feststellung der Verkehrsgeltung erfolgt meistens über Meinungsforschungsgutachten und ist daher eine teuere Angelegenheit. Somit ist der Registermarke der Vorzug zu geben.

Eine weitere Möglichkeit, ein Produkt zu schützen, ist die Beantragung einer geographischen Herkunftsangabe. Damit können bestimmte Lebensmittel und Agrarprodukte mit bestimmbaren besonderen Merkmalen, insbesondere solchen, die eine Verbindung zu ihrem geographischen Ursprung aufweisen, geschützt werden.

Wenn Sie mehr über Marken oder geographische Herkunftsangaben erfahren möchten, können Sie die jeweils vollständige Version des Artikels in unserem Download-Bereich herunterladen.

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Unser kompetentes und sehr gut ausgebildetes Team von Patentanwälten berät Sie gerne in allen Fragen rund um den Markenschutz. Wir helfen Ihnen gerne von der Anmeldung über die Eintragung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte.

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